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Bundeskanzler Schroeder Stellt Vertrauensfrage

Bundeskanzler Schröder stellt Vertrauensfrage

Vertrauensfrage versus Misstrauensvotum

Paragraph 68 des Grundgesetzes

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes das Parlament zur Abstimmung über sein Vertrauen aufgefordert. Bei einer Vertrauensfrage kann der Bundestag dem Bundeskanzler sein Vertrauen aussprechen, wodurch die Regierung gestärkt wird. Im Gegensatz dazu kann der Bundestag bei einem Misstrauensvotum den Bundeskanzler abwählen.

Schröders Vertrauensfrage

Schröder hatte bereits im Juli 2005 die Vertrauensfrage gestellt. Damals ging es um die Agenda 2010, ein umfangreiches Reformpaket. Auch diesmal soll die Vertrauensfrage zur Stabilisierung oder Auflösung der Regierung beitragen. Bundeskanzler können die Vertrauensfrage stellen, um ihre Macht zu stärken oder im Falle eines drohenden Misstrauensvotums ihre Chancen auf einen Sieg zu erhöhen.


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